Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

made by minds – Inh. Benjamin Hille Stand: Februar 2026


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Made By Minds, Inh. Benjamin Hille, Angerstr. 20, 86807 Buchloe (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen KI-Automatisierung, Voice AI, Prozessautomatisierung, Webentwicklung, Branding, Beratung sowie damit zusammenhängende Leistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich im B2B-Bereich.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den folgenden Bereichen:

  • KI-Automatisierung & Voice AI: Konzeption, Einrichtung und Betrieb von KI-gestützten Sprachassistenten, Chatbots und Telefonbots; Integration von Voice-AI-Systemen in bestehende Geschäftsprozesse.
  • Prozessautomatisierung: Analyse, Konzeption und technische Umsetzung automatisierter Workflows mittels Low-Code/No-Code-Plattformen und API-Integrationen.
  • Webentwicklung & Design: Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites, Landingpages und Web-Applikationen.
  • Beratung & Consulting: Strategische Beratung zur Digitalisierung und Prozessoptimierung.
  • Weitere Leistungen: Branding, Content Creation, Multimedia-Produktion, 3D-Visualisierung und sonstige vereinbarte Dienstleistungen.

(2) Art und Umfang der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung, die dem Vertrag zugrunde liegt.


§ 3 Vertragsschluss und Angebote

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung. Als Schriftform gilt auch die elektronische Form (E-Mail).

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.


§ 4 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf dem jeweiligen Stand der Technik. Der Auftragnehmer schuldet eine Dienstleistung, keine Werkleistung, soweit im individuellen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend. Der Auftragnehmer ist nicht für daraus resultierende Verzögerungen verantwortlich.

(4) Ist der Auftraggeber mit der Zulieferung von Inhalten, Zugangsdaten oder Freigaben länger als 30 Kalendertage im Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt ruhend zu stellen. Die Wiederaufnahme des Projekts kann nach vorheriger Abstimmung erfolgen und ist ggf. mit einem Aufwand für die erneute Einarbeitung verbunden.


§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütungsstruktur setzt sich typischerweise wie folgt zusammen:

  • Einmalige Setup-Pauschale: Fällig gemäß der im Angebot vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Sofern nicht anders vereinbart, werden 50 % der Setup-Pauschale bei Auftragserteilung und 50 % bei Fertigstellung bzw. Übergabe fällig.
  • Monatliche Service-Pauschale (Retainer): Fällig jeweils zum Ersten eines Kalendermonats im Voraus, erstmals ab dem Monat der Inbetriebnahme der jeweiligen Leistung.
  • Verbrauchsabhängige Kosten: Soweit vereinbart (z. B. KI-Nutzungsminuten, API-Kosten, Token-Verbrauch), werden diese monatlich nachträglich abgerechnet. Eine etwaige Handling-Fee wird im Angebot ausgewiesen.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(6) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen (z. B. Voice AI, Automatisierungen, Hosting) bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.


§ 6 Nutzung von Drittanbieter-Diensten und KI

(1) Zur Erbringung seiner Leistungen kann der Auftragnehmer Dienste von Drittanbietern einsetzen, insbesondere KI-Modelle (z. B. OpenAI, ElevenLabs), Automatisierungsplattformen (z. B. n8n, Make.com), Hosting-Dienste und weitere Software-as-a-Service-Lösungen.

(2) Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass KI-gestützte Systeme naturgemäß keine fehlerfreien Ergebnisse garantieren können. Insbesondere Voice-AI-Systeme und automatisierte Prozesse können in Einzelfällen fehlerhafte oder unerwartete Ausgaben erzeugen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von KI-generierten Ausgaben.

(3) Änderungen an den Nutzungsbedingungen, Preisen oder Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Sollte ein Drittanbieter-Dienst eingestellt, wesentlich verändert oder erheblich verteuert werden, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und eine gleichwertige Alternative vorschlagen. Ist eine gleichwertige Alternative nicht verfügbar oder wirtschaftlich nicht zumutbar, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Leistungsteil mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen.

(4) Die laufenden Kosten für Drittanbieter-Dienste (z. B. API-Kosten, Minuten-Pakete, Serverkosten), die direkt dem Auftraggeber zugeordnet werden können, werden gemäß der im Angebot vereinbarten Konditionen weiterberechnet.


§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Einmalige Projektleistungen (z. B. Website-Erstellung, Setup eines Voice-Bots) enden mit der Abnahme bzw. Übergabe der Leistung an den Auftraggeber.

(2) Laufende Leistungen (Retainer-Verträge) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im individuellen Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Vergütungen trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist,
  • eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung wiederholt verletzt,
  • über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Die elektronische Form (E-Mail) ist ausreichend.

(5) Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sowie angefallene verbrauchsabhängige Kosten vollständig zu vergüten.


§ 8 Abnahme und Freigabe

(1) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Fertigstellung einer Projektleistung informieren und diese zur Abnahme bereitstellen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(4) Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Change Requests), gelten als zusätzliche Leistung und werden gesondert vergütet.


§ 9 Gewährleistung und Mängelhaftung

(1) Mängel an den erbrachten Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

(2) Im Falle eines Mangels hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf (12) Monate nach Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

(4) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf die Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Pflegehinweisen, auf unsachgemäße Nutzung oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.


§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf den jeweiligen Netto-Auftragswert beschränkt, maximal jedoch auf 25.000 €.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Ausfälle, Fehlfunktionen oder Änderungen von Drittanbieter-Diensten (z. B. KI-Modellen, API-Schnittstellen, Cloud-Diensten) entstehen, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

(6) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet im Falle eines Datenverlusts nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung angefallen wäre.


§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Weitergabe ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder es liegt eine schriftliche Einwilligung vor.

(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(4) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.


§ 12 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

(2) Ein ausschließliches Nutzungsrecht oder die Übertragung von Urheberrechten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden (z. B. Nennung als Referenzkunde, Darstellung auf der eigenen Website oder in Präsentationen), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

(4) Quellcodes, Workflows, Automatisierungen und technische Konfigurationen, die durch den Auftragnehmer erstellt wurden, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Standardisierte Tools, Templates und Frameworks, die der Auftragnehmer projektübergreifend einsetzt, sind von der Rechteübertragung ausgenommen.


§ 13 Höhere Gewalt

(1) Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf höherer Gewalt beruht. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Strom sowie den Ausfall wesentlicher Drittanbieter-Dienste.

(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt informieren.


§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Augsburg.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

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